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   BVerwG, 15.04.1986 - 1 B 52.86   

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https://dejure.org/1986,10734
BVerwG, 15.04.1986 - 1 B 52.86 (https://dejure.org/1986,10734)
BVerwG, Entscheidung vom 15.04.1986 - 1 B 52.86 (https://dejure.org/1986,10734)
BVerwG, Entscheidung vom 15. April 1986 - 1 B 52.86 (https://dejure.org/1986,10734)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Hinreichende Bezeichnung des Revisionszulassungsgrunds der Abweichung bzw. der grundsätzlichen Bedeutsamkeit der Rechtssache - Unterbleiben einer Aktenbeiziehung bzw. einer Einholung eines Sachverständigengutachtens als ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 14.02.1984 - 1 B 10.84

    Ermessenseinschränkung bei der Ausweisung junger Ausländer - Berücksichtigung der

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1986 - 1 B 52.86
    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats erfordert die Beurteilung der Frage, ob bei einem wiederholt straffällig gewordenen Ausländer nach dem abgeurteilten Verhalten und den sonstigen Umständen des Falles die Besorgnis neuer Verfehlungen gerechtfertigt ist, grundsätzlich nicht die Hinzuziehung eines Sachverständigen (vgl. Beschluß vom 14. Februar 1984 - BVerwG 1 B 10.84 - Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 102 = NJW 1984, 1315).

    Im übrigen sei darauf hingewiesen, daß sich der beschließende Senat im Urteil vom 18. März 1983 (a.a.O.) und im Beschluß vom 14. Februar 1984 (a.a.O.) zur Bedeutung des Vollzugs einer Freiheitsstrafe für die Beurteilung der Wiederholungsgefahr geäußert und daß das Berufungsgericht diese Entscheidungen verwertet hat.

  • BVerwG, 18.03.1983 - 1 C 99.78

    In Deutschland geborene Ausländer - Ausländerausweisung - Generalprävention -

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1986 - 1 B 52.86
    Die Beschwerde rügt ferner, das angefochtene Urteil weiche von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 1983 - BVerwG 1 C 99.78 - (Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 94 = NJW 1983, 1988 [BVerwG 18.03.1983 - 1 C 99/78]) ab (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).

    Im übrigen sei darauf hingewiesen, daß sich der beschließende Senat im Urteil vom 18. März 1983 (a.a.O.) und im Beschluß vom 14. Februar 1984 (a.a.O.) zur Bedeutung des Vollzugs einer Freiheitsstrafe für die Beurteilung der Wiederholungsgefahr geäußert und daß das Berufungsgericht diese Entscheidungen verwertet hat.

  • BVerwG, 20.05.1980 - 1 C 82.76

    Ausweisungsanfechtung I

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1986 - 1 B 52.86
    Denn maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage im Anfechtungsprozeß gegen eine Ausweisungsverfügung ist der Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung (vgl. BVerwGE 60, 133 [BVerwG 20.05.1980 - 1 C 82/76]).
  • BVerwG, 25.05.1984 - 1 B 68.84

    Voraussetzungen für die Revisionszulassung gegen ein auf mehrere Begründungen

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1986 - 1 B 52.86
    Das Wohlverhalten des Klägers während des Anfechtungsprozesses verdeutlicht für sich nicht, daß im maßgebenden Zeitpunkt der Widerspruchsentscheidung neue Verfehlungen des Ausländers nicht zu besorgen gewesen wären (vgl. Beschluß vom 25. Mai 1984 - BVerwG 1 B 68.84 -).
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